Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen bezüglich der Beratung rund um die Möglichkeiten durch Kanzlei Benjamin Horvath beantwortet. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich telefonisch gerne zur Verfügung.

Fragen

Antworten

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, befinden Sie sich in guter Gesellschaft.

Hilfe sofort?

Viele Kanzleien haben es sich zum Ziel gemacht möglichst viele Nutzer im Internet abzumahnen. In den meisten Fällen handelt es sich um Standardschreiben, die leicht angepasst massenhaft verschickt werden. Dabei ist zunächst zu untersuchen, ob es sich um eine ernstzunehmende Abmahnung handelt.

In einer Abmahnung wird zunächst ein bestimmtes Verhalten benannt, dass ein Recht des Mandanten verletze. Anschließend wird ein Geldbetrag gefordert, der sich meistens aus einem Schadenersatz und den Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Der Abmahnung ist auch meistens eine Unterlassungsverfügung beigefügt.

Abmahnungen erfolgen nicht nur gegen Teilnehmer von Tauschbörsen. Vielmehr treten auch vermehrt Abmahnungen im wettbewerbsrechtlichen Bereich auf. Insbesondere bei Onlineauktionen können dem Anbietenden leicht Fehler unterlaufen, wodurch er sich der Gefahr einer Abmahnung aussetzt. Diese können auf Grund des hohen Streitwertes im Wettbewerbsrecht sehr teuer werden.



Sollten auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, gibt es einige wichtige Hinweise, die Sie unbedingt beachten sollten.

Sollte es sich um eine ernsthafte Abmahnung handeln, ist keine Reaktion die Riskanteste. Der Abmahnende könnte unter Umständen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken, wodurch sich die Kosten für Sie erhöhen würden.

Bei der Reaktion auf eine Abmahnung gibt es kein Patentrezept. Diese sollte daher auf die individuelle Situation angepasst sein. Daher ist es ratsam die Abmahnung von einem auf das Gebiet spezialisierten und fachkundigen Rechtsanwalt Ihrer Wahl untersuchen zu lassen.

Bei einer berechtigten Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht z.B. hat der Verletzte einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)

Die Unterlassungserklärung dient dem Ausschluss der Wiederholungsgefahr. Aus diesem Grund sollte die Unterlassungserklärung in berechtigten Fällen abgegeben werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung der Unterlassungsansprüche. Damit verbunden wären auch weitere Kosten.

Vorsicht! Oftmals sind die beigefügten Unterlassungserklärungen jedoch zu weit gefasst. Insbesondere sollten Sie kein Schuldeingeständnis unterschreiben.

Es besteht die Möglichkeit eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

JA!

Eine kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist standesrechtlich nicht zulässig.

Die überprüfung der Abmahnung kann gegen eine kostengünstiges Pauschalhonorar erfolgen.

Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung zu mailen (kontakt@internet-disclaimer.de). Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten. Wir melden uns dann unaufgefordert bei Ihnen und unterbreiten Ihnen ein Kostenangebot.
Unsere Vollmacht finden Sie hier
PKH − Prozesskostenhilfe Antrag finden Sie hier

Ja, Ihre Angelegenheit wird absolut diskret behandelt. Als Anwälte unterliegen wir der Schweigepflicht und werden darüber hinaus streng überwacht durch die Rechtsanwaltskammer.

Typischerweise wird die Kanzlei kontaktiert von den Betroffenen selbst, sowie deren Angehörigen oder Freunden. Die Betroffenen wollen in aller Regel lieber in Ruhe Leben ohne Kummer.

Die Mandanten, ihre Angehörigen und Freunde wollen nur die fragwürdigen Anlage Probleme prüfen lassen und verhindern das ggf. Verlust erzielt wird.
Dabei ist die Kommunikation per Telefon vollkommen ausreichend, weshalb ein Vor-Ort-Termin nicht notwendig ist. Wenn sie wünschen, können sie dennoch gerne einen Termin in unserer Kanzleien vereinbaren.