Ebay Information von Rechtsanwalt Horvath
Anwalt Internetrecht - Beratung heute?
Am 22.02.2012
durch Medienrecht Rechtsanwalt Horvath
OLG Karlsruhe reduziert Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf 3.000,00 €
Verlangt ein Mitbewerber von einem Konkurrenten die Unterlassung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen beim Fernabsatz im Internet über eBay (§ 312c Abs. 1 BGB i.V.m § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB InfoV), so ist ein eigenes − abschätzbares − wirtschaftliches Interesse des Mitbewerbers vielfach nicht ohne weiteres ersichtlich. Für die Streitwertfestsetzung ist u.U. das Verbraucherinteresse heranzuziehen.
Es sei zu berücksichtigen, dass die gerügten Verstöße eine begrenzte Bedeutung hätten; es gehe nicht etwas um massenhafte Verstöße eines größeren Unternehmens. OLG Karlsruhe 10.06.2010 Az.: 4 W 19/10
Dieses Urteil ist zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, dass sich weitere Gerichte der Auffassung des OLG Karlsruhe anschließen und in vergleichbaren Fällen keine existenzbedrohenden Streitwerte festlegen.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können jedoch durch eine gute anwaltliche Beratung im Vorfeld vermieden werden.
Internet-Disclaimer.de meint:
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Autor: 22.02.2012
Rechtsanwalt Benjamin Horvath
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