Internet Abmahnung Wettbewerbsverletzung Abwehr − Hilfe sofort!
Anwalt Internetrecht - Beratung heute?
Am 17.05.2012
durch Medienrecht & Urheberrecht
Rechtsanwalt Benjamin Horvath
Medienrecht & Internetrecht
Abmahnung erhalten? Notfall?
Sie wissen nicht weiter ?
Wir helfen umgehend und sofort!
Bitte schildern Sie Ihren Fall mit eigenen Worten in dem entsprechenden Kontaktformular.
Gerne können Sie uns auch schon das vorgefertigte Vollmachtsformular in dreifacher Ausführung zusenden.
Sollten Sie eine Klage zugestellt bekommen haben, besteht die Möglichkeit durch Übersendung der Klageschrift, der Vollmachten und ggf. eines PKH−Antrages Ihnen zu helfen.
Nach Eingang und einer kurzen Prüfung der Angelegenheit melden wir uns bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir das Mandat annehmen können (Interessenkonflikt).
Internet-Disclaimer.de bietet an:
Die Beratung und die Vertretung in Fragen des Urheberrechts und des Urhebervertrags− und Lizenzrechts, sowie der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Wettbewerbsrecht
- Beratung im Bereich des Werberechts
- Verfolgung von Wettbewerbsverletzungen der Mitbewerber
- Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
Anspruchsdurchsetzung und Abwehr von Abmahnungen
In den Bereichen des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts:
Durchsetzung von Unterlassungs− und Schadensersatzansprüchen,
Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren, Gegendarstellungen, negativer Feststellungsklage.
Eine erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen kann sich ggf. aus folgenden Punkte ergeben:
− Der Nachweis der Rechteinhaberschaft (Abmahner darf im Namen des Rechteinhaber abmahnen) durch den Abmahner (Legitimation / Vollmacht) kann nicht erbracht werden
− Die Abmahnung kann aus diversen Gründen rechtsmissbräuchlich sein. (z.B. Massenabmahnung)
− Der Datei − Download ist unbrauchbar ( unbrauchbare Daten, Fake−Datei )
− Der betroffene Internetanschluss kann durch Dritte genutzt werden.
− Die Ausermittlung des Ergebnis (..von Ihrer IP .. wurde am Datum ..ein Illegaler Download festgestellt..) ist zweifelhaft.( Protokoll der IP−Adresse)
− Durch die Mac Adressen Protokoll Auswertung ist ein Missbrauch des verschlüsselten WLAN-Netzwerk ( WPA, WPA2, WEP ) nicht auszuschließen.
− Ein Unterlassungsanspruch besteht nicht. (mangels Haftung − Störerhaftung)
− Der Schadensersatzanspruch besteht aufgrund mangelnden Vorsatzes nicht.
Kosten der Abmahnung
− Bei einer unberechtigten Abmahnung sind auch die Kosten für die Abmahnung unbegründet
− Die Anwaltskostennote nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann ungerechtfertigt sein. (Nachweis über Vereinbarung zwischen Abmahnanwalt / Abmahnkanzlei und Rechteinhaber)
− Der Schadensersatz ist unbegründet. (z.B. Lizenzgebühr)
Kosten bei festgestellter begründeter Abmahnung
− Eine begründete Abmahnung sollte juristisch bzgl. der Kosten nicht ungeprüft bleiben.
Autor: 17.05.2012
Rechtsanwalt Benjamin Horvath
Die Rechtsanwälte raten daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Medien−Recht & Internet−Recht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen. Für eine Überprüfung:
